AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 16.09.2024

Geschäftszweck:
Die synomio GmbH (nachfolgend synomio GmbH), betreibt im Internet einen Marktplatz (nachfolgend blogmission), der es Teilnehmern ermöglicht, Geschäfte miteinander abzuschließen. Teilnehmer mit werblichen Absichten (nachfolgend Advertiser) treffen auf Teilnehmer mit Vermarktungsabsichten (nachfolgend Publisher).

§ 1 Geltung
synomio GmbH liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmern finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch synomio GmbH.

§ 2 Teilnehmer
Teilnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken auf blogmission handeln. Eine Teilnahme setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Mit Absenden des Registrierungsformulars erklärt der Teilnehmer, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und unbeschränkt geschäftsfähig ist.

§ 3 Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext
Sie können diese Informationen einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und/oder ausdrucken. Die AGB finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf www.blogmission.com/agb.

§ 4 Anmeldung und Zugang
Für eine Teilnahme bedarf es einer Anmeldung über das Registrierungsformular auf blogmission. Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Andernfalls muss er von einer Anmeldung absehen. Der Teilnehmer ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten verpflichtet. Je Teilnehmer ist nur eine Anmeldung erlaubt. Der Teilnehmer hat für die Aktualität seiner Daten zu sorgen. Im Rahmen des Anmeldeprozesses entstehen für den Teilnehmer individuelle Zugangsdaten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Vor dem Absenden der Anmeldung besteht die Möglichkeit der Prüfung und Korrektur der eingegebenen Daten.

Mit der Absendung der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Nutzung von blogmission ab. Eine Annahme dieses Angebots und damit ein Vertragsschluss zur Nutzung von blogmission durch den Teilnehmer kommt erst in dem Moment zustande, in dem dieser eine E-Mail von synomio GmbH erhalten hat, in der dem Teilnehmer von synomio GmbH ausdrücklich bestätigt wird, dass er zur Nutzung von blogmission freigeschaltet wurde. synomio GmbH ist berechtigt, die Aufnahme als Teilnehmer ohne Begründung abzulehnen oder zu beenden.

Unabhängig von dieser Bestätigungs-E-Mail kann der Teilnehmer zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink sowie in der Folge weitere E-Mails von synomio GmbH erhalten. In diesen E-Mails liegt aber ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots zur Nutzung von blogmission durch die synomio GmbH. Teilnehmer können ihre Daten innerhalb ihrer Zugangsberechtigung selbst ändern. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer den Empfang von Benachrichtigungs-E-Mails, die zur Abwicklung von Geschäftsabschlüssen (Buchungsabwicklungen) über blogmission dienen. Die Benachrichtigungs-E-Mails haben keinen werblichen Inhalt.

§ 5 Begriffsdefinitionen

– Advertiser
Advertiser sind Teilnehmer, die über blogmission Linkaufbau und Werbung betreiben.

– Publisher
Publisher sind Teilnehmer, die über blogmission ihre Online-Magazine und Blogs vermarkten.

– Advertiser& Publisher
Teilnehmer können auch Advertiser und gleichzeitig Publisher sein.

– Content
Unter Content sind jegliche Inhalte zu verstehen, die geeignet sind, in Online-Magazinen und Blogs redaktionell veröffentlicht zu werden. Dies sind primär Texte, Grafiken, Dokumente und Videos.

– Texting
Advertiser können eigene Texte einbuchen oder das Schreiben von Texten bei Publisher beauftragen, sogenanntes Texting. Bedingung für das Texting ist, dass der jeweilige Publishern das konkret anbietet. Es besteht kein Anspruch auf Texting durch Publisher.

– Content Manager
Der Content Manager ist ein Werkzeug innerhalb von blogmission, der es dem Advertiser ermöglicht vorab bequem Content auf blogmission hochzuladen, um diese bei Buchungen effizienter zu verwalten.

– Buchungsanfrage
Eine Buchungsanfrage ist eine Beauftragung vom Advertiser an den Publisher. Eine Buchungsanfrage ist für den Advertiser bindend, aber nicht für den Publisher. Der Publisher kann die Buchungsanfrage innerhalb einer Frist von 144 Stunden (6 Tage) annehmen oder ablehnen. Lehnt der Publisher ab, ist der Advertiser nicht mehr an die Buchungsanfrage gebunden. Sie wird beim Publisher automatisch von blogmission in dessen Auftragsübersicht entfernt.

– Buchungsabwicklung
Eine Buchungsabwicklung beginnt mit der Annahme einer Buchungsanfrage eines Advertisers durch den Publisher und gilt als beendet, wenn der Advertiser das Auftragsergebnis abschließend bestätigt.

– Buchung
Eine Buchung ist eine abgeschlossene Buchungsabwicklung zwischen Advertiser und Publisher.

– Ausschreibungen
Ausschreibungen stellt die Auflistung von Kampagnen dar.

– Kampagnen
Eine Kampagne ist ein budgetiertes Angebot vom Advertiser auf das sich Publisher bewerben können. Auf eine Kampagne können sich mehrere Publisher bewerben.

– Bewerbung
Eine Bewerbung ist eine Auftragsanfrage eines Publishers, abgegeben über die synomio GmbH als Abschlussvertreterin, auf eine Kampagne eines Advertisers. Der Advertiser entscheidet, ob er dem Publisher für das beworbene Blog den Auftrag aus der Kampagne erteilt. Der Advertiser ist zu einer Annahme einer Bewerbung nicht verpflichtet. Der Advertiser wählt die passenden Publisher selbst aus. Eine Bewerbung ist für den Publisher bindend. Wird die Bewerbung vom Advertiser angenommen muss der Publisher den Auftrag ausführen.

– Transaktionskonto
Das Transaktionskonto ist ein nicht verzinstes Bankkonto der synomio GmbH, auf das Advertiser zuvor ein Guthaben aufladen müssen, um auf blogmission Buchungen ausführen zu können.

– Entry Fee
Die Anmeldung als Teilnehmer auf blogmission ist kostenfrei. Advertiser können ihr aufgeladenes Guthaben wieder zurückerstatten lassen. Die Entry Fee fällt ausschließlich dann an, wenn ein Advertiser sein erstmalig aufgeladenes Guthaben ohne Ausführung einer Buchung wieder auszahlen lässt. Die Höhe der Entry Fee ist zu finden unter www.blogmission.com/konditionen.

– Verwaltungsgebühr
Bei Auszahlung von Advertiser-Guthaben erhebt synomio GmbH grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr laut der Konditionenübersicht, zu finden unter www.blogmission.com/konditionen.

§ 6 Fristen
Bei Buchungsabwicklungen gibt es einzuhaltende Fristen auf blogmission. Jegliche Reaktionen bei einer Buchungsabwicklung zwischen Advertiser und Publisher müssen innerhalb der Fristen erfolgen, die zwischen Advertiser und Publisher vereinbart wurden. Als Standard sind auf blogmission 144 Stunden (6 Tage) vorgesehen. Advertiser können bei Kampagnen und Buchungen aus einer Liste an Fristen eine Wahl treffen. Erfolgt eine Reaktion innerhalb der Frist, beginnen 144 Stunden (6 Tage) für den anderen Vertragspartner als Frist zum Reagieren.

6.1 Erstmalig startet eine Frist bei einer Buchungsanfrage durch den Advertiser beim Publisher. Ab dem Zeitpunkt muss der Publisher die Anfrage innerhalb von 144 Stunden (6 Tage) über synomio GmbH annehmen oder ablehnen.

6.2 Reagiert einer der Vertragspartner nicht innerhalb der Frist, wird die Buchungsanfrage oder -abwicklungen vom System abgebrochen. Sie wird automatisch vom System in den Auftragslisten der Parteien storniert. Jegliche Leistungen bis dahin gelten als hinfällig und werden nicht vergütet und nicht verrechnet. Mit Ausnahme der Leistungserbringung in Ziffer 6.3.

6.3 Reagiert ein Advertiser nicht innerhalb seiner Frist auf die auftragsgemäße Erfüllung des Publishers, wird dem Publisher über blogmission automatisch eine positive Bestätigung zugesprochen und die Bezahlung ausgeführt.

6.4 Fristen schließen Sonn- und Feiertage mit ein. Die Teilnehmer müssen bei Buchungsanfragen die Einbeziehung von Sonn- und Feiertagen in ihren Planungen mit berücksichtigen.

§ 7 Vertragspartner und Vertragsschluss
Verträge auf blogmission lassen sich derzeit nur in deutscher Sprache schließen. Vertragspartner für eine Teilnahme bei blogmission wird zum Zeitpunkt einer Anmeldung die synomio GmbH, Geschäftsführer Cevahir Ejder.

7.1 Ein Vertrag zwischen Advertiser und Publisher entsteht, wenn der Publisher die Buchungsanfrage über die synomio GmbH annimmt oder die Bewerbung abgibt und der Advertiser diese annimmt. Bei diesem Vertragsschluss tritt die synomio GmbH als Vertreterin mit Abschlussvollmacht für die Publisher auf. Die Publisher erteilen synomio GmbH eine dahingehende Vollmacht. Als Abschlussvertreterin nimmt die synomio GmbH zwar für und im Namen des Publishers das Angebot an oder gibt die Bewerbung ab, wird jedoch nicht aus dem Grundgeschäft zwischen Advertiser und Publisher berechtigt oder verpflichtet.

7.2 Ein Publisher verpflichtet sich nach Annahme einer Buchung oder Bewerbung auf eine Kampagne, die Leistungsbestandteile auftragsgemäß zu erfüllen.

7.3 Ein Advertiser ist verpflichtet, die auftragsgemäß erfüllte Leistung eines Publishers abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

7.4 Die Vertragspartner einer Buchungsabwicklung oder Kampagne sind an die hier benannten Fristen (Ziffer 6) gebunden. Andernfalls erklären sich die Vertragspartner bei Nichteinhaltung der Fristen schon jetzt mit den Konsequenzen aus den Ziffern 6.2 und 6.3 einverstanden.

7.5 Publisher erlauben Mitarbeitern von blogmission die direkte und persönliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon zur Anfrage und Durchführung von Buchungen.

§ 8 Pflichten des Advertisers

8.1 Advertiser führen ihre Buchungen und Kampagnen auf blogmission ausschließlich über die von blogmission zur Verfügung gestellten Möglichkeiten aus.

8.2 Sollte der Advertiser bei einer Buchung oder Kampagne einen eigenen Text (Content) an den Publisher liefern, so wird hiermit vorausgesetzt, dass es sich um unique Text handelt. Es ist dem Advertiser damit untersagt, einen bereits veröffentlichten Text über blogmission erneut zu verwenden.

8.3 Der Versuch oder die Ausführung, blogmission als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Publishern zu nutzen, um anschließend Buchungen außerhalb von blogmission auszuführen, führt zu einer sofortigen und unangekündigten Sperrung des Advertisers.

8.4 Bei Bekanntwerden behält sich synomio GmbH das Recht zu rechtlichen Schritten vor. Vorhandenes Guthaben auf dem Transaktionskonto des gesperrten Advertisers kann hierzu von synomio GmbH zur Verrechnung und Schadensbegleichung einbehalten werden. Etwaige offene Summen können von synomio GmbH, auch unter Anwendung von rechtlichen Mitteln, eingefordert werden. Im Übrigen wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Auftragswerts fällig. Im Falle der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wird eine gegebenenfalls verwirkte Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schaden angerechnet.

8.5 Buchungen und Kampagnen von Advertiser an Publisher sollten unmissverständlich formuliert sein.

8.6 Advertiser haben darauf zu achten, dass ihre Inhalte (Content) nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- und Datenschutzrechte) verstoßen und insbesondere nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal sind.

8.7 Verstöße führen zum Ausschluss des Advertisers und zur Stornierung der Buchungsanfragen, Kampagnen, Buchungsabwicklungen und Buchungen. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können die Verstöße in Form von Screenshots gesichert werden.

8.8 Das interne Nachrichtensystem dient ausschließlich den Buchungsabwicklungen. Es ist dem Advertiser nicht gestattet, Spam, Werbung oder auftragsfremde Inhalte zu übermitteln.

8.9 Sollten Publisher synomio GmbH über derartige Verstöße informieren, wird der jeweilige Advertiser sofort gesperrt.

§ 9 Pflichten des Publishers

9.1 Publisher führen ihre Buchungsabwicklungen auf blogmission ausschließlich über die von synomio GmbH zur Verfügung gestellten Möglichkeiten aus.

9.2 Sollte der Advertiser einen Text (Content) beim Publisher über synomio GmbH beauftragen, so wird hiermit vorausgesetzt, dass der Publisher einen unique Text (Content) erstellt. Es ist dem Publisher damit untersagt, einen bereits veröffentlichten Text erneut anzubieten. Bei Bekanntwerden eines Verstoßes muss der Publisher mit dem Ausschluss aus blogmission und der Geltendmachung von Rechtsansprüchen rechnen.

9.3 Der Versuch oder die Ausführung, blogmission als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Advertisern zu nutzen, um anschließend Buchungen außerhalb von blogmission auszuführen, führt zu einer sofortigen und unangekündigten Sperrung des Publishers.

9.4 Bei Bekanntwerden behält sich blogmission das Recht vor rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Vorhandenes Guthaben kann hierzu von synomio GmbH zur Verrechnung einbehalten werden. Etwaige offene Summen können von blogmission, auch unter Anwendung von rechtlichen Mitteln, eingefordert werden. Im Übrigen wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Auftragswerts fällig. Im Falle der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wird eine gegebenenfalls verwirkte Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schaden angerechnet.

9.5 Rückfragen von Publishern an Advertiser für eine Buchungsabwicklung sollten unmissverständlich formuliert sein.

9.6 Publisher haben darauf zu achten, dass von ihnen erstellte Texte (Content) nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- und Datenschutzrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und insbesondere nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal sind.

9.7 Der Publisher verpflichtet sich, Buchungen des Advertisers nicht willkürlich und nach eigenem Ermessen aus seinen Medien zu entfernen. Der Publisher verpflichtet sich, den Content und den/die darin befindlichen Link/Links grundsätzlich für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten in seinen Medien zu veröffentlichen. Bei einer Deaktivierung oder einem Wegfall einer Buchung vor dem Ablauf von zwölf Monaten können hierfür bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Deaktivierung oder der Wegfall ohne ein Verschulden des Publishers erfolgt ist. Ein Verschulden des Publishers liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er sein entsprechendes Medium vollständig eingestellt hat. Erfolgt die Deaktivierung bzw. der Wegfall ohne ein Verschulden des Publishers oder aber entfällt eine Buchung nach Ablauf einer Frist im Sinne des § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, besteht kein Anspruch des Advertisers auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. blogmission behält sich vor, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Deaktivierung bzw. ein Wegfall ohne Verschulden des Publishers erfolgt ist.

Entsprechendes gilt für eine inhaltliche Änderung von Content durch den Publisher.

9.8 Verstöße führen zum Ausschluss des Publishers. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können die Verstöße in Form von Screenshots gesichert werden.

§ 10 Nachrichtensystem
Das interne Nachrichtensystem dient den Teilnehmern ausschließlich für Buchungsabwicklung. Es ist keinem der Teilnehmer gestattet, Spam, Werbung oder auftragsfremde Inhalte zu übermitteln. Sollten Teilnehmer synomio GmbH über derartige Verstöße informieren, wird der jeweilige zuwiderhandelnde Teilnehmer sofort gesperrt.

§ 11 Korrekturläufe
Über das interne Nachrichtensystem auf blogmission können Advertiser und Publisher für Buchungsabwicklungen miteinander kommunizieren und notwendige Korrekturen absprechen.

11.1 Einem Advertiser stehen Korrekturforderungen zu. Diese sollten dabei so genau wie möglich formuliert sein, um eine effektive Korrektur durch den beauftragten Publisher zu erreichen. Ungenaue Formulierungen führen zu ineffektiven Korrekturschleifen und beschäftigen beide Parteien unnötig.

11.2 Korrekturforderungen des Advertisers sind für den Publisher bindend, soweit die erbrachte Leistung nicht dem Buchungsauftrag des Advertisers entspricht.

11.3 Es gelten die Fristen aus Ziffer 6.

11.4 In strittigen Fällen wird synomio GmbH zur Entscheidungsfällung hinzugezogen werden. Hier genügt es, wenn sich mindestens einer der Vertragspartner an synomio GmbH wendet. synomio GmbH wird nach einer Bewertung des Sachverhalts eine endgültige und für beide Parteien bindende Entscheidung fällen. Die Entscheidung wird von synomio GmbH unter Berücksichtigung der gesamten Buchungsabwicklung, des Nachrichten-Dialogs sowie des Leistungsergebnisses, gefällt.

§ 12 Content, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder Teilnehmer, der einem anderen Teilnehmer (Advertiser zu Publisher und Publisher zu Advertiser), Content erstellt und/oder Content übermittelt, räumt dem jeweils Anderen zeitlich und räumlich unbeschränktes und ausschließliches Nutzungsrecht an geliefertem Content zur Verwendung auf das jeweils gebuchte Blog oder Online-Magazin ein. Anderweitige Nutzungsrechte sind nicht gestattet.

12.1 Unique Content
Publisher und Advertiser verpflichten sich hiermit gegenseitig und synomio GmbH zur Lieferung oder Fertigung von unique Content. Keiner der Parteien darf gleichen Content mehr als einmal nutzen und/oder verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen wird geprüft, ob gegen Nutzungsrechte, Urheberrechte und gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird. Rechtsansprüche können geltend gemacht werden.

12.2 Text und Bild an Teilnehmer
Teilnehmer, die im Rahmen einer Buchungsabwicklung einem anderen Teilnehmer Content zur Verfügung stellen, stellen hiermit sicher, dass ihr Content nicht gegen Rechte Dritter (Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- und Datenschutzrechte) verstößt und nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal ist.

12.3 Text und Bild an blogmission
Teilnehmer, die auf blogmission Content hochladen und abspeichern, stellen hiermit sicher, dass ihr Content nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- und Datenschutzrechte) verstößt und insbesondere nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal ist.

12.4 Verstöße führen zum Ausschluss des Teilnehmers und der Blogs, der Buchungsanfragen, Buchungsabwicklungen und Buchungen. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können die Verstöße von blogmission in Form von Screenshots gesichert werden.

§ 13 Qualitätsmanagement und Kontrolle
Die Publisher erklären sich damit einverstanden, dass synomio GmbH eingetragene Blogs und Online-Magazine (Medien) für eine Zulassung auf blogmission auf Relevanz und Qualität prüfen. Sofern die Medien den Kriterien entsprechen, werden sie von synomio GmbH freigeschaltet und sind anschließend im Marktplatz sofort buchbar. Sollten die Medien den Kriterien nicht entsprechen, werden sie abgelehnt. Eine erneute Eintragung ist nach drei Monaten erneut möglich.

13.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass synomio GmbH überlieferte, bzw. erstellte Texte einer Qualitätskontrolle unterziehen kann.

13.2 Ein Anspruch auf Kontrolle von Content durch synomio GmbH besteht nicht. Wohl aber kann blogmission zur Kontrolle von Content informiert werden.

13.3 Darüber hinaus prüft synomio GmbH unabhängig und in eigener Regie den Content. synomio GmbH übernimmt allerdings keine Haftung für den Inhalt, Umfang und Ergebnis von kontrolliertem Content.

§ 14 Blogs und Online-Magazine (Medien)
Vor der Zulassung von Medien im blogmission Marktplatz werden sie von synomio GmbH auf Relevanz und Qualität geprüft, und entweder angenommen oder abgelehnt. Publisher haben die Gelegenheit, abgelehnte Medien nach drei Monaten erneut einzutragen. Publisher haben keinen Anspruch auf eine Begründung seitens synomio GmbH im Falle einer Ablehnung.

14.1 Die Publisher verpflichten sich, für eine, soweit möglich, lange Existenz ihrer Medien Sorge zu tragen, die sie auf blogmission anbieten.

14.2 Publisher, deren Medien häufig nicht oder nicht mehr im Web auffindbar sind, müssen mit einem Ausschluss aus blogmission rechnen.

§ 15 Anonymität
Zum Schutz vor Missbrauch sind im Marktplatz Teilnehmer und Advertiser anonymisiert dargestellt. Zudem dient die Anonymität für eine sichere und neutrale Behandlung aller Teilnehmer und führt dadurch zu mehr Qualität und Relevanz von Kennzahlen.

15.1 Bis zur Annahme einer Buchungsanfrage oder Bewerbung auf eine Kampagne über die synomio GmbH bleiben auch die Medien anonym. Sobald ein Publisher über synomio GmbH eine Buchungsanfrage annimmt oder sich auf eine Kampagne bewirbt, wird das von ihm vermarktete Medium dem Advertiser gegenüber sichtbar gemacht. Sein/e Unternehmen/Person bleibt hingegen weiterhin anonym.

15.2 Es sei hier explizit darauf hingewiesen, dass die Publisher auf blogmission nicht gleich Betreiber eines Blogs oder eines Magazins sein müssen. Es könnte sich hierbei auch um beauftragte fremde Dritte, wie Agenturen, handeln.

15.3 Bei Streitigkeiten zwischen Advertiser und Publisher tritt immer zunächst synomio GmbH als Moderator und Schlichter ein. Sollte synomio GmbH nicht helfen können, werden bei Rechtsstreitigkeiten die direkten Kontaktdaten zwischen den Parteien ausgetauscht. So bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, sich außerhalb von blogmission im direkten Verhältnis zu einigen.

§ 16 Konditionen, Vergütung und Zahlungsweise
Die Anmeldung als Teilnehmer ist kostenlos. Konditionen für Teilnehmer sind in der jeweils gültigen aktuellen Übersicht zu finden unter www.blogmission.com/konditionen.

16.1 Buchungspreise
Publisher geben für die Veröffentlichung von Content mit dem/den darin befindlichen Link/Links einen unverhandelbaren Festpreis an, der öffentlich im Marktplatz angezeigt wird.

16.2 Advertiser
Für die Ausführung von Buchungsanfragen und Kampagnen müssen Advertiser zuvor Guthaben auf das Transaktionskonto von synomio GmbH aufladen. Für das Aufladen erhält der Advertiser eine Anzahlungsrechnung. Das Transaktionskonto wird nicht verzinst. Sein Guthaben kann der Advertiser jederzeit zurückerstatten lassen, abzüglich von Verwaltungsgebühren und ggfs. der Entry Fee. Sollte der Advertiser laufende Buchungsabwicklungen und Kampagnen haben, so wird die Auszahlung von Guthaben erst nach Abschluss einer Buchungsabwicklung vorgenommen. Liegt das Guthaben unterhalb der Verwaltungsgebühr, findet keine Auszahlung an den Advertiser statt. Der fehlende Differenzbetrag wird dem Advertiser als Sollwert notiert und bei der nächsten Aufladung verrechnet. Im Falle einer Kündigung wird das Guthaben unterhalb der Verwaltungsgebühr aufgerechnet; es findet keine Auszahlung statt.

16.3 Die Guthabenauszahlung erfolgt immer in Form einer Abrechnung als Gutschrift.

16.4 Mit dem Advertiser Guthaben auf dem Transaktionskonto stellt synomio GmbH eine garantierte Auszahlung an Publisher sicher. Für eine Buchung bereitgestelltes Guthaben kann nicht anderweitig verbucht oder zurückerstattet werden. Der Advertiser zahlt mit seinem Guthaben, das sich in der Buchungsabwicklung befindet, mit schuldbefreiender Wirkung an synomio GmbH. synomio GmbH zieht damit im eigenen Namen für Rechnung der Publisher die Projektkosten ein. Wenn sich also genug Guthaben auf dem Transaktionskonto befindet, aber bereits Buchungsabwicklungen in derselben Höhe laufen, muss der Advertiser für weitere Buchungen weiteres Guthaben aufladen.

16.5 Das Aufladen von Guthaben erfolgt über Paypal, Kreditkarte oder über Banküberweisung.
Lädt der Advertiser per Kreditkarte auf, erhält der Advertiser wie bei allen anderen Aufladungsmöglichkeiten ohne zeitliche Begrenzung die Gutschrift per Banküberweisung und nicht auf die Kreditkarte.

16.6 Gebühren für synomio GmbH, die durch Aufladung per Paypal erfolgen, werden dem Advertiser bei der nächsten Aufladung oder bei Kündigung in der Verwaltungsgebühr berechnet. Die Aufladung per Paypal ermöglicht dem Advertiser eine sofortige Aufladung des Guthabens. Die Aufladung per Banküberweisung bedingt den tatsächlichen Geldeingang auf dem Transaktionskonto von synomio GmbH.

16.7 Bei Kündigung der Teilnahme auf blogmission wird dem Advertiser eine Abrechnung als Gutschrift erstellt.

16.8 Publisher
Publisher haben ein Auszahlungskonto. Erlöse, die sie auf blogmission erzielen, werden dort abzüglich des blogmission-Provisionsanteils (Sharing) gut geschrieben.Die Höhe des Sharing ist in der jeweils gültigen und aktuellen Übersicht zu finden unter www.blogmission.com/konditionen.

16.9 Publisher können ab mindestens EUR 50,00 Guthaben eine Auszahlung vonsynomio GmbH über ihr Teilnehmerkonto beauftragen. Eine automatische Auszahlung über blogmission findet immer bei Erreichen eines Guthabens von EUR 500,00 statt. Für jede Auszahlung erstellt blogmission eine Gutschrift. Für die steuerlichen Belange sind Publisher selbst verantwortlich. Die Auszahlung kann über Paypal oder per Banküberweisung erfolgen. Hierzu gibt der Publisher die gewünschte Zahlungsweise in seinem Teilnehmerkonto an.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Teilnahme auf blogmission gilt unbefristet.

17.1 Teilnehmer können ihre Teilnahme mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsendekündigen. Die Kündigung kann per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

17.2 Advertiser, die ihr Teilnehmerkonto innerhalb der letzten 12 Monate nicht nutzen, können von synomio GmbH gekündigt werden. Im Übrigen kann synomio GmbH den Vertrag mit dem Advertiser jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

17.3 Publisher, die ihr Teilnehmerkonto innerhalb der letzten 3 Monate nicht nutzen, können von synomio GmbH gekündigt werden. Im Übrigen kann synomio GmbH den Vertrag mit dem Publisher jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

17.4 Eine Kündigung wird von synomio GmbH unter Berücksichtigung von laufenden Buchungsabwicklungen ausgeführt.

17.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt fürsynomio GmbH und den Teilnehmer unberührt. synomio GmbH behält sich insbesondere das Recht vor, bei schweren Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rechtsverstößen den Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 18 Laufzeiten Content Buchung
Von Advertisern getätigte Buchungen werden vom Publisher grundsätzlich für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten aufrecht gehalten.

18.1 Es kann vorkommen, dass Medien, die auf blogmission angeboten werden, aus unterschiedlichen Gründen unvorhergesehen nicht mehr weiter betrieben und abgeschaltet werden.

18.2 Der Advertiser hat damit zu rechnen, dass Blogs und Online-Magazine abgeschaltet werden können, und damit verbunden ihr gebuchter Content nebst Links nicht mehr im Web vorhanden ist.

18.3 Ein Anspruch des Advertisers an synomio GmbH oder an den Publisher auf Rückerstattung von Zahlungen besteht grundsätzlich nicht. Ein eventueller Anspruch des Advertisers gegen den Publisher kann jedoch unter den Voraussetzungen des § 9.7 bestehen, wenn eine Deaktivierung oder der Wegfall einer Buchung vor dem Ablauf von zwölf Monaten aufgrund eines Verschuldens des Publishers erfolgt.

18.4 synomio GmbH übernimmt keine Haftung für Laufzeiten der veröffentlichten Inhalte in den Medien der Publisher. synomio GmbH überprüft jedoch an sie herangetragene Meldungen über eingestellte Medien, in denen über blogmission Content gebucht wurde, um weniger verlässliche Medien weitestgehend auszuschließen.

18.5 Sollte es vorkommen, dass ein Publisher oft seine Medien abschaltet/deaktiviert, wird synomio GmbH den Sachverhalt prüfen und den Publisher und dessen Medien ausschließen.

§ 19 Haftung
19.1 synomio GmbH garantiert keine Geschäftsabschlüsse und Umsätze über den blogmission Marktplatz.

19.2 Die synomio GmbH schließt ihre Haftung für Pflichtverletzungen durch ihre Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen, die auf einfacher oder leichter Fahrlässigkeit beruhen, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen.

19.3. synomio GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, durch Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung von blogmission entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von synomio GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Insbesondere stehtsynomio GmbH nicht dafür ein, dass dem Teilnehmer blogmission zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht.

19.4 synomio GmbH haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der Inhalte und Medien auf blogmission. Die Verantwortung für Inhalte und Medien, die von Dritten (Teilnehmern) eingestellt werden, lehnt synomio GmbH ausdrücklich ab. Ebenso ist synomio GmbH für die Inhalte von Blogs und Online-Magazinen, die über den Marktplatz blogmission angeboten werden nicht verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die auf blogmission vermittelten Inhalte auf eigenes Risiko benutzt, sich auf eigenes Risiko auf diese Inhalte verlässt und keine Gewährleistungsansprüche gegen synomio GmbH geltend machen wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich,synomio GmbH von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen.

19.5 synomio GmbH haftet nicht für technische Störungen, die ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich von synomio GmbH haben, ferner nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen.

19.6 Die Teilnehmer sind im Rahmen der Nutzung der Plattform verpflichtet, die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jedes Teilnehmers sicherzustellen, dass die Inhalte des Blogs und die Art und Weise der Veröffentlichung rechtmäßig sind. Die synomio GmbH vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Advertisern und Publishern, zeichnet deshalb weder für den auf dem Blog veröffentlichen Inhalt, noch für die Art und Weise seiner Veröffentlichung verantwortlich. Die synomio GmbH weist daraufhin, dass in Zweifelsfällen rechtlicher Rat eingeholt werden sollte. Die synomio GmbH weist insbesondere auf die Einhaltung des Wettbewerbsrechts hin.

§ 20 Änderungsvorbehalt
synomio GmbH behält sich das Recht vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle von Änderungen werden die Teilnehmer unter Angabe des Inkrafttretens der geänderten Fassung per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Abonnent den geänderten AGB nicht innerhalb von einer Woche ab Zugang der Benachrichtigung bzw. nach der Veröffentlichung der geänderten Fassung, so gilt die geänderte Fassung als angenommen bzw. genehmigt. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

§ 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit synomio GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der synomio GmbH Geschäftssitz vereinbart. synomio GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 22 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.